Das ganze Thema, Rund um Tiny Houses, wird immer beliebter, interessanter und gefragter. Egal ob jung oder alt, das Interesse steigt, die Leute sind neugierig und Feuer und Flamme.

Ein Tiny House bauen lassen und sich wo hinstellen, das ist noch einfach. Nur wie läuft das mit den Genehmigungen, wo darf ich ein solches Häusschen, zum dauerhaften Leben hinstellen? Viele offene Fragen, die leider immer einer Betrachtung des Einzelfalls bedürfen.

Wir haben für euch mal wichtige Punkte zusammengefasst und hoffen euch damit weiterzuhelfen.

Wohin mit dem Tiny House?

  • Ganz klar, wenn ihr bereits ein eigenes Grundstück habt, das als Bauland ausgewiesen ist, schaut das ja schon mal sehr gut aus.
  • Im geplanten Innenbereich müssten sie innerhalb der bebaubarer Fläche liegen und dürfen den Festsetzungen des Bebauungsplan nicht widersprechen. Im unbeplanten Innenbereich gestaltet sich die Baugenehmigung deutlich einfacher – im Außenbereich sind sie stand heute nicht zulässig, da der „normale“ Bauwillige nicht über die erforderliche Privilegierung zum Bauen im Außenbereich verfügt.
  • Zu einer Privilegierung 35 Abs. 1 BauGB zählen: Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbaubetriebe; öffentliche Versorgungsanlagen und ortsgebundene gewerbliche Betriebe, wie Erdgas, Kiesabbau, Kläranlagen…; Subsidiäre d.h. wenn man z.B. Schweinemastbetriebe, Tierkörperbeseitigungsanstalt…betreibt; Besondere Zweckbestimmungen wie z.B. Seilbahnen, Berghütten, Bienenhäuser, Jagdhütten; Anlagen der Wind- und Wasserenergie, dazu gehörten Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen; Sonstige Vorhaben § 35 Abs. 1 BauGB
  • Es gibt genügend Baugrundstücke in Wohngebieten, die leer stehen. Warum? Es besteht kein „Bauzwang“, d.h. das Grundstück wird aufgehoben z.B. für die Kinder später, als Kapitalanlage oder aus anderen Gründen. Am besten, macht ihr euch schlau über den Eigentümer, nehmt Kontakt mit ihm auf und erkundigt euch über Optionen zum Kauf, Erbbau oder langfristiger Pacht.
  • oder ein Grundstück zur Nachverdichtung im Innenbereich. Viele Grundstücke sind so groß, das da Locker noch Platz für ein Tiny House ist. Ideal für die eigenen Kinder, die ausziehen wollen, sich die Miete aber nicht leisten können. Mit einem TinyHouse haben Sie ihr eigenes Reich und sind doch noch ganz nah am Elternhaus. Auch umgekehrt eine tolle Sache. Wenn ein Elternteil gepflegt werden muss, eignet sich ein Barriere freies Tiny House auf dem Grundstück der Kinder.
  • auch gibt es mittlerweile schon Tiny House Vereine, die gegründet werden, über den man sich in einer Tiny House-Siedlung einzelne Parzellen mieten kann. Ein solcher Verein, vereinfacht einiges und ermöglicht vielen Menschen, ihren Traum wahr werden zu lassen.

In Erding bei München wurde bereits der Verein „Tiny Houses Bayern e.V. Städtegruppe Erding“ gegründet und dieses Jahr 2021 geht es mit der Erschließung für 17-19 Parzellen los.

hier der Link dazu: Erding plant Tiny Houses auf städtischer Fläche – Erding – SZ.de (sueddeutsche.de)

Wenn eins der oben genannten Punkte bei euch zutrifft, dann habt ihr jetzt folgende Möglichkeiten, wie ihr weiter geht.

Ihr habt ein Grundstück und könnt loslegen? Holt euch Informationen über den Bebauungsplan, sofern es einen gibt. Falls es jedoch keinen gibt, gilt §34 BauGB – Das bedeutet, dass es sich in der Umgebung einfügen muss.

Als nächsten Schritt, sucht euch einen Planer/Architekten oder wendet euch an uns (hausinternes Planungsbüro). Jetzt wird eine Bauplanung erstellt + ein Bauantrag auf Grundlage unserer Pläne erstellt, die anschließend bei der dafür zuständigen Gemeinde eingereicht werden.

Wenn dann alles genehmigt ist, herzlichen Glückwunsch! Nun kann es endlich losgehen mit dem Bauen eures eigenen Tiny Houses und nach ca. 2-3 Monaten kann schon ins eigene Traumhaus eingezogen werden.