Tiny House-Siedlung, was genau ist das und wie läuft es da ab?

Der Verein „Tiny Houses Bayern e.V. Städtegruppe Erding“ hat es gewagt! Das erste Projekt hat der Verein mit der Stadt Erding gestartet. Einer der ersten Städte die es anpacken, den ersten Schritt in Richtung Zukunft zu gehen. Aber auch in Dachau rührt sich aktuell was. Es ist und bleibt ein spannendes Thema.

Viele Menschen bekommen dadurch wieder eine Perspektive, ihr eigenes Haus, ihre eigenen Wünsche und Träume, zu erschwinglichen Preisen zu realisieren. Ohne sich unnötigen Ballast von Schuldenbergen aufzubrummen. Auch die inzwischen sehr hohen Mieten, kann man sich kaum noch leisten – somit müssen wir neue Wege einschlagen und Alternativen schaffen.

Wir sind uns einig, wie auch die Stadt Erding sich dafür entschlossen hat, Neues zu wagen. Sie hat dem neu gegründeten Verein „Tiny Houses Bayern e.V. Städtegruppe Erding“ ein freies Grundstück für Tiny Houses zur Verfügung gestellt. Es sind dort 17-19 Parzellen vorgesehen, welche je eine Größe von ca. 150-200m² hat. Wobei das Haus die Größe von 50m² einhalten soll, damit sich alles gut zusammenfügt und einheitlich gehandhabt wird.

Der Verein regelt alle behördlichen Verträge, Eintragungen, Erschließungen und alle damit verbundenen anfallenden Kosten mit der Stadt oder Gemeinde. Der Mieter einer Parzelle schließt lediglich einen Mietvertrag mit dem Verein ab und zahlt quasi eine Mietgebühr. Hier in Erding wird mit ca. einem Euro pro m² Pacht im Monat gerechnet. Also ca. 150-200€ für das Grundstück monatlich. Der Vertrag mit der Stadt Erding beläuft sich auf einen längeren, festen Zeitraum mit der Option auf Verlängerung. Also auch ein schönes Gefühl zu wissen, sich für längere Zeit an einem Standort niederlassen zu können.

Wie geht das mit der Vereinsgründung?

Um einen Verein zu gründen, müssen sich mindestens sieben Vereinsmitglieder zusammenfinden, die einen nicht gewinnorientierten Zweck gemeinsam verfolgen wollen. Dann wird eine Gründungsversammlung mit allen Mitgliedern abgehalten, wo der Vorstand gewählt wird und sie die Vereinssatzung erstellen und verabschieden.

Der “eingetragene Verein” (e.V.) wird ins Vereinsregister eingetragen und wird damit amtlich als juristische Person anerkannt. Der Verein kann also in seinem Namen klagen und verklagt werden, oder aber auch ins Grundbuch eingetragen werden. Nun muss nur noch ein Geschäftsbankkonto eröffnet werden und den Verein beim Finanzamt melden.